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Der Ursprung der Ortsgemeinde liegt im Mittelalter
Als Folge der Ungleichheiten im zerrütteten politischen System der Alten Eidgenossenschaft kam es Ende des 18. Jahrhunderts zu verschiedenen Aufständen. 1802 griff der französische Militärdiktator und spätere Kaiser Napoleon Bonaparte ein und rief Delegationen der Aufständischen zu Verhandlungen nach Paris. Aufgrund der sprachlichen, kulturellen und religiösen Unterschiede war klar, dass in der Schweiz ein zentralistischer Einheitsstaat keine Chance hatte. Die Mediationsakte schuf 1803 eine föderalistische Verfassung und gab den grössten Teil der staatlichen Kompetenzen an die 19 Kantone ab. Alte Organisationen wurden aufgehoben und neu eingeteilt in Anteilhaber am Bürgergut (später Burgergemeinden, Bürgergemeinden oder Ortsgemeinden) und Bürger mit politischen Rechten (heutige Politische Gemeinden).
Mit der Bundesverfassungsrevision 1874 erhielten die Bürger mehr staatsbürgerliche Rechte (Handels- und Gewerbefreiheit, Glaubensfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Referendumsrecht). Dabei wurden die Aufgaben zwischen den Politischen Gemeinden und den Ortsgemeinden aufgeteilt. Die Politischen Gemeinden waren ab sofort zuständig für die Steuerhoheit, das Polizeiwesen und die Gesetzgebung. In den Aufgabenbereich der Ortsgemeinden fielen der Strassenbau, das Schulwesen, die Armenfürsorge, die Bürgerrechtserteilung und das Soziale und Kulturelle.
Die Ortsgemeinde Goldach ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und erbringt wichtige Leistungen im öffentlichen Interesse. Sie trägt damit zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Gemeinde Goldach bei. Ihre Aufgaben sind:
- Pflege und Förderung von Natur und Naherholung
- Pflege und Entwicklung des Eigentums
- Unterstützung von sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten
- Pflege der Gemeinschaft innerhalb der Ortsgemeinde
- Förderung der Entwicklung von Goldach
Die Ortsgemeinde Goldach erbringt ihre Leistungen vollumfänglich aus selbst erwirtschafteten Mitteln.
Je zwei Vertreter der Ortsgemeinde und der Politischen Gemeinde gehören dem Einbürgerungsrat an.